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Unterhalt-Grafik: Wer hat Anspruch?
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Unterhalt-Grafik: Wer hat Anspruch?

Rechtsanwältin Katrin Grashoff erklärt die Rangfolge der Unterhaltszahlungen, d. h. wer hat -in welcher Reihenfolge - Anspruch auf was?

1. Rang:
i. minderjährige, unverheiratete Kinder
ii. volljährige, unverheiratete Kinder bis 21 Jahren in Schulausbildung (soweit bei einem Elternteil wohnhaft)

2. Rang:
i. kinderbetreuende (auch geschiedene) Ehegatten
ii. kinderbetreuende nichteheliche Mütter und Väter
3. Rang:
i. Ehegatten, die keine Kinder (mehr) betreuen, soweit sie nicht wegen langer Ehedauer in den 2. Rang fallen

4. Rang:
i. volljährige Kinder, die z.B. in der Lehre sind

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