Zusammen mit einigen Anrufern reden die Drei über die EM-Ereignisse auf dem Platz und in der Fanmeile, geben ihre Spiel-Tipps ab und ihre Prognose für das Siegertreppchen dieser Europameisterschaft.
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Zusammen mit einigen Anrufern reden die Drei über die EM-Ereignisse auf dem Platz und in der Fanmeile, geben ihre Spiel-Tipps ab und ihre Prognose für das Siegertreppchen dieser Europameisterschaft.
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Unterhalt-Grafik: Wer hat Anspruch?
Rechtsanwältin Katrin Grashoff erklärt die Rangfolge der Unterhaltszahlungen, d. h. wer hat -in welcher Reihenfolge - Anspruch auf was?1. Rang:
i. minderjährige, unverheiratete Kinder
ii. volljährige, unverheiratete Kinder bis 21 Jahren in Schulausbildung (soweit bei einem Elternteil wohnhaft)
2. Rang:
i. kinderbetreuende (auch geschiedene) Ehegatten
ii. kinderbetreuende nichteheliche Mütter und Väter
3. Rang:
i. Ehegatten, die keine Kinder (mehr) betreuen, soweit sie nicht wegen langer Ehedauer in den 2. Rang fallen
4. Rang:
i. volljährige Kinder, die z.B. in der Lehre sind


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Redaktion_MS




