Die Angst vor Altersarmut
4. Sendung vom 16.05.08
Dieses Thema geht uns alle an… Diese Thema ist wichtig, und es macht – laut jüngsten Umfragen – vielen Angst:
„Angst vor Altersarmut“ ist aktuell die zweitgrößte Sorge der Deutschen! Angst, dass sie später einmal in Armut leben müssen, weil ihre Rente nicht reicht… Und leider ist das deutsche Rentensystem eines der kompliziertesten weltweit...Kaum einer versteht es!
Wir erklären Ihnen die drei wichtigsten Säulen der Rente, nämlich:
a) die gesetzliche Rente,
b) die private Rente als Zusatzversorgung
c) die so genannte Riester-Rente.
Und wir bieten noch mehr: Wer gleich einen persönlichen
"Rentencheck" machen will, wer wissen möchte, wo er später einmal finanziell in Sachen Rente stehen wird, sollte sich bei uns melden. Wir garantieren Diskretion. Das ist klar!
Mit Hilfe unseres „Rentenrechners", der jedem anonym und kostenlos zur Verfügung steht, kann man ziemlich genau vorhersagen, wer wann, wie viel Geld aus der Rentenkasse erhalten wird. Außerdem können unsere Experten exakt sagen, mit welchen Möglichkeiten wir unsere spätere Altersversorgung sinnvoll aufstocken können (und zwar in jeder Altersklasse und jeder Berufsgruppe!). Von vielen Menschen werden die immerhin sehr beachtlichen Steuervorteile übersehen, die man, wenn man sich intelligent versichert, bereits jetzt schon haben könnte.
Die Riester-Rente
Was ist Riester?
Riester wurde 2005 eingeführt, um die Absenkung der gesetzlichen Rentenversicherung von 70% des letzten Nettoeinkokmmens auf 67% abzufangen. Die Renten werden seitdem nachgelagert besteuert. Imzugedessen muss man jetzt Vorsorge treffen, um dann später auch die Steuern zahlen zu können.
Bei der Riester-Rente handelt es sich um einen privaten Altersvorsorgevertrag, der staatlich gefördert wird. Wer einen Riester-Vertrag abschließt, erhält eine staatliche Zulage und in vielen Fällen eine zusätzliche Steuererleichterung. Die Riester-Förderung gibt es nur für zertifizierte Altersvorsorgeverträge. Mit diesem Zertifikat bestätigt die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFi), dass der jeweilige Vertrag die Bedingungen für die staatliche Förderung erfüllt. Zertifizierte Riester-Verträge werden von Lebensversicherungsunternehmen, Banken und Fondsgesellschaften angeboten. Es gibt drei unterschiedliche Varianten: Private Rentenversicherungen, Banksparpläne und Fondssparpläne.
Um das Zertifikat zu erhalten, müssen Riester-Verträge garantieren, dass zu Beginn der Auszahlungsphase mindestens die eingezahlten Beiträge plus staatliche Zulage zur Verfügung stehen. Dies bedeutet: das Vorsorgekapital ist vor Verlusten geschützt und bleibt in jedem Fall erhalten. Riester-Renten, die von Lebensversicherungsunternehmen angeboten werden, bieten dies ohnehin. Für Auszahlungspläne der Banken und Fondssparpläne ist vorgeschrieben, dass ein Teil des zu Beginn der Auszahlungsphase vorhandenen Kapitals in eine Rentenversicherung eingebracht wird. Diese Versicherung setzt die monatlichen Auszahlungen ab dem 85. Lebensjahr lebenslang fort. Wer eine Riester-Rente abschließt, erhält also in jedem Fall eine lebenslange Versorgung.
In den Genuss der staatlichen Riester-Förderung kommen in der gesetzlichen Rentenversicherung Pflichtversicherte, dazu gehören Arbeitnehmer und Auszubildende sowie pflichtversicherte Selbstständige, Beamte und Empfänger von Amtsbezügen, Wehr- und Zivildienstleistende, Empfänger von Arbeitslosengeld oder Arbeitslosengeld II. Ehepartner von Förderberechtigten, die nicht berufstätig sind, haben ebenfalls Anspruch auf die staatliche Zulage, wenn sie einen eigenen Vorsorgevertrag abschließen und das Paar nicht dauerhaft getrennt lebt.
Die Rürup Rente
Die Rürup-Rente ist in erster Linie für Selbstständige und Freiberufler.
Als Rürup-Rente oder auch Basisrente wird umgangssprachlich eine seit 2005 staatlich subventionierte Altersvorsorge bezeichnet. Die Rürup-Rente geht auf den Ökonomen Bert Rürup zurück und beruht auf einem Rentenversicherungsvertrag. Sie entspricht in ihren Leistungskriterien der gesetzlichen Rente, allerdings nicht umlagefinanziert, sondern kapitalgedeckt. Im Unterschied zur klassischen Rentenversicherung gibt es ähnlich wie bei der Riester-Rente (nur 30 % Teilauszahlung bei Rentenbeginn) bei der Rürup-Rente kein Kapitalwahlrecht, d.h. der angesparte Betrag darf nicht in einer Summe ausgezahlt werden, sondern wird lebenslang verrentet.
Die betriebliche Altersvorsorge
Für wen kommt die private Altersvorsorge in Frage?
Die private Altersvorsorge kommt für diejenigen in Frage, die die meiste Flexibilität für ihr Geld haben möchten.
Was ist, wenn ich den Anbieter wechseln will? Kann man aus einer laufenden Rentenversicherung aussteigen?
Bei Riester:
Der Vertrag kann beendet werden durch eine Strafzahlung von 50-100 Euro. Das Geld muss dann in einen neuen Riester-Vertrag einfließen.
Betriebliche Altersvorsorge:
Der Vertrag kann vom alten zum neuen Arbeitgeber wechseln bzw. übertragen werden.